ANO: bei verlorenen Zugangsdaten

das Arbeitnehmeronline-Portal kann man sich am besten als Tresorraum vorstellen, in dem für jede(n Angestellte/n ein Schließfach mit Lohnabrechnungen bereitsteht. Mit Ihrem Account (in den Sie sich mit Email-Adresse, Passwort und einem zweiten Faktor anmelden können) kommen Sie in den Tresorraum, , mit dem Einladungscode können Sie ihr persönliches Schließfach öffnen.

Auf Arbeitgeberseite (als Lohnabrechnungsbüro) können wir nur die Lohnabrechnungen in die Schließfächer verteilen – und die Schlüssel für die Schließfächer. Sprich: einen neuen Schlüssel für ihr Schließfach (den Einladungscode) haben Sie bereits erhalten. Ihren Zugang zum Tresor-Raum, ihren DATEV-Account, können wir nicht für Sie zurücksetzen – aber sofern Sie noch Zugang zu Ihrer Mailadresse (und ggf Ihrem Briefkasten zu Hause) haben, können Sie sich den selbst wieder besorgen:

  1. Stellen Sie zuerst sicher, dass Sie ihr Passwort kennen:
  • Öffnen Sie das Arbeitnehmeronline-Portal (https://apps.datev.de/ano/) und klicken auf „Anmelden“ -> „DATEV-Konto mit Authenticator App“:
  • Geben Sie Ihre Email-Adresse und Ihr Passwort ein:
  • Oder aber, falls Sie ihr Passwort nicht wissen, klicken Sie auf den Link „Passwort vergessen“ und geben Sie dort noch einmal Ihre Email-Adresse ein. Sie bekommen dann einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts zugeschickt. Dieser Link ist nur zwei Stunden lang gültig; Sie sollten also direkt Ihre Emails abrufen und ggf auch im Spamordner nachsehen, ob die Email zum Zurücksetzen Ihres Passworts dort angekommen ist. Nach dem Zurücksetzen des Passworts können Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und Ihrem neuen Passwort wie oben beschrieben anmelden.
  • Mit dem bekannten oder mit dem neuen Passwort geht es dann nach dem Einloggen mit der Authenticator-App weiter:
  1. Nachdem Sie auf „Anmelden“ geklickt haben, müssen Sie den 6-stelligen Code aus der Authenticator-App eingeben:
    • Wenn Sie die Authenticator-App auf Ihrem Handy noch eingerichtet haben, geben Sie hier die sechs Ziffern, die Ihnen dort angezeigt werden ein:
    • Falls Sie keinen Zugriff auf die Authenticator-App haben (Handy verloren / gewechselt) müssen Sie den zweiten Faktor zur Authentifizierung / den Bestätigungscode zurücksetzen. Klicken Sie dafür auf den Link „Kein Bestätigungscode verfügbar“. Sie haben dann zwei Möglichkeiten, um fortzufahren:


      Falls Sie bei der Einrichtung den Wiederherstellungscode abgespeichert haben, klicken Sie auf „Wiederherstellungscode verwenden“ und tippen eine der sechs Zeichenfolgen, die Ihnen bei der Einrichtung der Zwei-Faktir-Authentifizierung angezeigt worden sind, in das entsprechende Feld und klicken dann auf „Weiter“. Sie bekommen dann noch einmal alle Informationen angezeigt, wie Sie Ihre Authenticator-App neu einrichten können.

      Dalls Sie den Wiederherstellungscode nicht mehr haben, klicken Sie auf „Wiederherstellungscode nicht vorhanden“. Ihnen wird dann die bei der DATEV gespeicherte Postanschrift angezeigt und Sie können sich einen Wiederherstellungscode per Post zu schicken lassen. Das dauert in der Regel zwei bis fünf Werktage. In dem Brief, den Sie dann erhalten, ist ein Wiederherstellungscode, den Sie an obiger Stelle („Wiederherstellungscode verwenden“) nutzen können. Auch damit bekommen Sie dann wieder die Informationen angezeigt, mit der Sie sich Ihre Authenticator-App neu einrichten können.
    • Nun haben Sie wieder alles zusammen, um sich in Ihren DATEV-Account einzuloggen – Sie kommen also wieder in den Tresor-Raum. Falls Ihnen nun keine Lohndokumente anzeigt werden, müssen Sie nur noch den „Schlüssel“, den Sie von Ihrem Arbeitgeber für Ihr „Schließfach“ erhalten haben, eingeben:
  2. Um in Ihrem DATEV-Arbeitnehmeronline-Account Ihre Lohnabrechnungen einsehen zu können, muss noch die entsprechende „Leistung“ (Ihr persönliches Schließfach) verknüpft werden. Nachdem Sie in Ihrem DATEV-Account eingeloggt sind, sehen Sie einen Bereich „Leistung hinzufügen“. Klicken Sie darauf, um den per Post erhaltenen Einladungscode und Ihr Geburtsdatum eingeben zu können:

    Hacken Sie dann noch an, dass Sie die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen haben und Klicken Sie auf „Weiter“. Nun werden Ihnen in der Leistungsübersicht / nach dem Login in das Arbeitnehmeronline-Portal wieder Ihre Lohnabrechnungen angezeigt.